Bildung von Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben
Diplom und Kursausweis
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Berufsbildner/innen, die in einem Betrieb als Verantwortliche Lernende ausbilden, benötigen
- ein eidg. Fähigkeitszeugnis im Beruf, in dem sie ausbilden bzw. eine vergleichbare Qualifikation,
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich, in dem sie ausbilden,
- einen Kursausweis für den 40-Stunden-Kurs oder einen entsprechenden Nachweis, resp. ein eidg. anerkanntes Diplom für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben oder einen entsprechenden Nachweis.
Für bestimmte Berufe werden in den Bildungsverordnungen zusätzliche Anforderungen festgelegt.